Betreuungskonzept - enfancejeunesse
Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg

Betreuungskonzept

Das Betreuungskonzept muss :

  • das Angebot und das Konzept der Betreuung von Kindern und ihren Familien beschreiben;
  • mit der familiären Situation, der Verfügbarkeit als Tagesmutter/Tagesvater, den Ressourcen und der Infrastruktur, die den betreuten Kindern zur Verfügung stehen, in Einklang stehen;
  • die pädagogische Praxis widerspiegeln, indem sie die Methoden, Prioritäten und pädagogischen Mittel beschreiben, die in Übereinstimmung mit dem nationalen Rahmenplan eingesetzt werden;
  • die Vernetzung einbeziehen und die konkreten Initiativen beschreiben, die im Rahmen der Einbindung der Tagesmütter/Tagesväter in das soziale Gefüge und das Leben ihrer Gemeinde oder ihres Viertels ergriffen wurden;
  • bei einem Wechsel des Wohnsitzes oder der Situation des Haushalts sowie bei einer Änderung des Kinderbetreuungsangebots geändert werden.

Nach einer Analyse durch die Agents régionaux des Service national de la jeunesse werden die Betreuungskonzepte vom zuständigen Minister für einen Zeitraum von 3 Jahren validiert.

Wichtige Informationen:
Alle Tagesmütter/Tagesväter müssen mindestens sechs Monate vor Ablauf des aktuellen Betreuungskonzepts einen neuen Betreuungskonzept einreichen.
Beispiel: Wenn der aktuelle Betreuungskonzept am 1. Januar 2023 ausläuft, muss der neue Betreuungskonzept bis zum 1. Juli 2022 eingereicht werden.
Der Betreuungskonzept ist elektronisch über die Cloud an folgende Adresse zu übermitteln: https://snj.lu/aq2020
Das Deckblatt des Betreuungskonzepts muss den Namen, die ministerielle Zulassungsnummer (numéro d’agrément) sowie die Adresse der Tagesmutter/des Tagesvaters enthalten.